Der Medizinische Dienst ist in Deutschland der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen, ob die Qualität einer Untersuchung, einer Behandlung oder Pflegeleistung dem anerkannten Stand von Medizin und Pflege entspricht. In einer Pflegeeinrichtung am Niederrhein beurteilen eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes im Gespräch mit Bewohnerinnen deren Pflegegrad und beurteilen die Pflegequalität der Einrichtung.